Wie wichtig die „Einnahmequelle“ Seefahrt
für unsere Vorfahren im armen Steinfeld war, zeigen Zahlen aus der
Zeit um 1840. Über 240 Männer fuhren zur See, 72 weitere waren
Flussschiffer. Selbst der Hafenort Elsfleth stellte an der Unterweser weitaus
weniger seemännische Arbeitskräfte. Wir wissen aber auch,
dass es in der Gemeinde Steinfeld, und zwar in Mühlen, fast 20 Jahre
eine Seefahrtschule gab.
Wie viele andere junge Bürger, die es aus Steinfeld zur See zog, gehörte auch Arend Henrich Nieberding zu den Opfern, die nicht mehr nach Hause zurückkehrten. Nach dem bekannt werden des Todes musste natürlich auch der Nachlass geregelt. Und das lief in diesem Fall über die den offiziellen Weg vor dem Kirchspielvogt - da heißt es dann wörtlich: „Der im anliegenden Taufschein benannte Arend Henrich Nieberding (*10.9.1798)
aus Steinfeld im Großherzogthume Oldenburg ist als Matrose auf seiner
Seereise nach Surinam unter Capitain Ruepeshof verunglückt und unverehelicht
verstorben. Von seinen im anliegenden Geburts- und Taufschein benannten
Eltern ist sein Vater Anton Nieberding vor 28, sage achtundzwanzig,
Jahren (1801) in Holland verstorben, wie es hier allgemein bekannt ist.
Es ist daher seine noch lebende Mutter Agnes Nieberding geb. Meyer die
einzige Erbin seiner des verstorbenen Matrosen Arend Henrich Nieberding
hinterlassenen Vermögens. Diese Agnes Nieberding (Meyer)ertheilet
dem Heinrich Wolking, Häusler in Steinfeld, der in Geschäften
nach Alkmaar Nordholland reiset, die Vollmacht, die Nachlassenschaft ihres
verstorbenen Sohnes des Matrosen Arend Henrich Nieberding vorbenannt, er
sey an guthabenden Seefahrer Lohne, oder barem Gelde, oder gute Sachen
oder Kleidungsstücken in ihrem Namen zu empfangen, darüber gültig
zu quitieren, und in der ganzen Sache in ihrem Namen zu handeln. Dieselbe
hat zur Urkunde dieser Rente nach geschehener Vorlesung in Gegenwart des
Endes unterschriebenen Großherzoglich Oldenburgischen beeidigten
Kirchspielvogten zu Steinfeld diese gegenwärtige Vollmacht, des Schreibens
unerfahren, statt ihrer Namensunterschrift, mit drey Kreuzzeichen eigenhändig
unterzeichnet.“
|