Heimatverein Steinfeld e.V.
- Geschichten -

Der Tod auf dem Weg nach Surinam
Mit „drey Kreuzzeichen“ die Vollmacht zur Nachlassregelung erteilt
von Stephan Honkomp
Wie wichtig die „Einnahmequelle“ Seefahrt für unsere Vorfahren im armen Steinfeld war, zeigen Zahlen aus der Zeit um 1840. Über 240 Männer fuhren zur See, 72 weitere waren Flussschiffer. Selbst der Hafenort Elsfleth stellte an der Unterweser weitaus weniger seemännische Arbeitskräfte. Wir wissen  aber auch, dass es in der Gemeinde Steinfeld, und zwar in Mühlen, fast 20 Jahre eine Seefahrtschule gab.
Wie viele andere junge Bürger, die es aus Steinfeld zur See zog, gehörte auch Arend Henrich Nieberding zu den Opfern, die nicht mehr nach Hause zurückkehrten. Nach dem bekannt werden des Todes musste natürlich auch der Nachlass geregelt. Und das lief in diesem Fall über die den offiziellen Weg vor dem Kirchspielvogt - da heißt es dann wörtlich:

„Der im anliegenden Taufschein benannte Arend Henrich Nieberding (*10.9.1798) aus Steinfeld im Großherzogthume Oldenburg ist als Matrose auf seiner Seereise nach Surinam unter Capitain Ruepeshof verunglückt und unverehelicht verstorben. Von seinen im anliegenden Geburts- und Taufschein benannten Eltern ist sein Vater Anton Nieberding vor 28,  sage achtundzwanzig, Jahren (1801) in Holland verstorben, wie es hier allgemein bekannt ist. Es ist daher seine noch lebende Mutter Agnes Nieberding geb. Meyer die einzige Erbin seiner des verstorbenen Matrosen Arend Henrich Nieberding hinterlassenen Vermögens. Diese Agnes Nieberding (Meyer)ertheilet dem Heinrich Wolking, Häusler in Steinfeld, der in Geschäften nach Alkmaar Nordholland reiset, die Vollmacht, die Nachlassenschaft ihres verstorbenen Sohnes des Matrosen Arend Henrich Nieberding vorbenannt, er sey an guthabenden Seefahrer Lohne, oder barem Gelde, oder gute Sachen oder Kleidungsstücken in ihrem Namen zu empfangen, darüber gültig zu quitieren, und in der ganzen Sache in ihrem Namen zu handeln. Dieselbe hat zur Urkunde dieser Rente nach geschehener Vorlesung in Gegenwart des Endes unterschriebenen Großherzoglich Oldenburgischen beeidigten Kirchspielvogten zu Steinfeld diese gegenwärtige Vollmacht, des Schreibens unerfahren, statt ihrer Namensunterschrift, mit drey Kreuzzeichen eigenhändig unterzeichnet.“
Steinfeld, 6. Oktober 1829
Gerhard Bramlage
Kirchspielvogt
 

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